Allgemeine Geschäftsbedingungen Kedzia Consulting GmbH, Stadtwall 5a, 48683 Ahaus (nachfolgend auch: „Kedzia Consulting“ gennant) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.  

  • 1 Anwendungsbereich, Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von KEDZIA CONSULTING erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die KEDZIA CONSULTING mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn KEDZIA CONSULTING ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn KEDZIA CONSULTING auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  • 2 Leistungen von Kedzia Consulting

(1) KEDZIA CONSULTING erbringt für kleine und mittelständische Unternehmen Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere im Bereich der Leadgenerierung und der Mitarbeitergewinnung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet KEDZIA CONSULTING dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat etwaige Bewerbungen / Leads selbst zu betreuen, d.h. Bewerbungsgespräche zu führen und gegebenenfalls Neueinstellungen herbeizuführen.

(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von KEDZIA CONSULTING zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch KEDZIA CONSULTING, bleibt der Vergütungsanspruch von KEDZIA CONSULTING unberührt.

(4) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaigen zur Verfügung gestelltem Materials (Bilddateien, Texte, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich. KEDZIA CONSULTING empfiehlt vor jeweiliger Freischaltung die Überprüfung durch einen Rechtsbeistand.

(5) Der Kunde muss KEDZIA CONSULTING auf erstes Anfordern und für KEDZIA CONSULTING kostenlos sämtliche Inhalte zur Verfügung stellen, die für die Leistungen von KEDZIA CONSULTING im Rahmen der Kundenbeziehung erforderlich sind. Dazu zählen z.B. Texte, Bilddateien sowie Zugänge zur Facebook-Seite etc.

(6) Gegebenenfalls durch zeitliche Verzögerung des Kunden verursachten Mehraufwand bei KEDZIA CONSULTING hat der Kunde separat zu vergüten.

(7) Wir weisen darauf hin, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist KEDZIA CONSULTING nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von KEDZIA CONSULTING bleibt in diesen Fällen unberührt. Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass Algorithmen von Werbeanbietern wie Facebook, Instagram und Google geheim sind und der permanenten Weiterentwicklung/Änderung unterliegen und diese nicht bekannt sind.

(8) Die Werbemaßnahmen im Zuge der Personalsuche erfolgen im Namen des Kunden und über dessen Firmenprofil bei Facebook. KEDZIA CONSULTING tritt somit nach außen ersichtlich nicht als externer Dienstleister auf. Sofern der Kunde noch kein bestehendes Firmenprofil hat, wird KEDZIA CONSULTING dieses gemeinsam mit dem Kunden für die Werbemaßnahmen anlegen.

(9) Sofern KEDZIA CONSULTING im Rahmen der Kundenbeziehung Domains, Landeseiten oder Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains, Landeseiten oder Webseiten über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

(10) Die vereinbarte Vergütung von KEDZIA CONSULTING enthält kein Budget für etwaige Werbekampagnen. Die Werbekosten sind separat vom Kunden an Facebook zu begleichen. Die Höhe des Werbebudgets wird vor jedem  Kampagnenstart gemeinsam besprochen.

(11) KEDZIA CONSULTING garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen.

  • 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen KEDZIA CONSULTING und dem Kunden kann schriftlich oder in Textform erfolgen.

  • 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von KEDZIA CONSULTING angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von KEDZIA CONSULTING erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, gegebenenfalls unter der Zuhilfenahme von Zahlungsdienstleistern. Die Vergütung der Dienste von KEDZIA CONSULTING ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von KEDZIA CONSULTING ist anders lautend. Eine KEDZIA CONSULTING erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde KEDZIA CONSULTING nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) KEDZIA CONSULTING stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an KEDZIA CONSULTING zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Sofern KEDZIA CONSULTING im Rahmen des Hauptvertrags ein Provisionsvergütungsanteil im Falle tatsächlicher Mitarbeitereinstellung beim Kunden zusteht, ist der Kunde über etwaige Einstellungen von Mitarbeitern gegenüber KEDZIA CONSULTING jederzeit auf erstes Anfordern auskunftsverpflichtet.

  • 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

  • 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch KEDZIA CONSULTING beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei KEDZIA CONSULTING eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei KEDZIA CONSULTING vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält KEDZIA CONSULTING sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber KEDZIA CONSULTING in Verzug, ist KEDZIA CONSULTING berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. KEDZIA CONSULTING wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

  • 7 Erfüllung

(1) KEDZIA CONSULTING wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. KEDZIA CONSULTING ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass KEDZIA CONSULTING bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird KEDZIA CONSULTING innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.

(3) Ist KEDZIA CONSULTING gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von KEDZIA CONSULTING unberührt.

  • 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber KEDZIA CONSULTING zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen. 

  • 9 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass KEDZIA CONSULTING überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt KEDZIA CONSULTING insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

  • 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von KEDZIA CONSULTING erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von KEDZIA CONSULTING für den Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die KEDZIA CONSULTING nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an KEDZIA CONSULTING über.

(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

  • 11 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von KEDZIA CONSULTING anderweitig eingeräumt.

  • 12 Haftung

(1) KEDZIA CONSULTING haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet KEDZIA CONSULTING nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet KEDZIA CONSULTING nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

  • 13 Datenschutz
(1) Die Parteien sind für ihre jeweiligen Tätigkeiten unter diesem Vertrag und an den Umgang mit Bewerberdaten jeweils Verantwortliche im Sinne der DSGVO. Sie werden daher personenbezogene Daten der Bewerber unter Beachtung der ihnen obliegenden Pflichten verarbeiten. Der Kunde wird daher insbesondere ihm von KEDZIA CONSULTING übermittelte Bewerberdaten zu keinem anderen Zweck als der Durchführung dieses Vertrages bzw. der eventuellen Begründung des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses verarbeiten.
 
  • 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KEDZIA CONSULTING maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von KEDZIA CONSULTING. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von KEDZIA CONSULTING (derzeit Ahaus)

AGB Stand: 01.07.2022 © Vervielfältigung verboten

 
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